Unsere Sponsoren!
News

Inkrafttreten des 4. Infektionsschutzgesetz

Inkrafttreten des 4. Infektionsschutzgesetz

Liebe Gäste und Freunde des Tierpark Niederfischbach

Mit dem Inkrafttreten des 4. Infektionsschutzgesetzes ergeben sich einige wichtige Änderungen. Die gute Nachricht zuerst: Die Außenbereiche von Zoos und Botanischen Gärten bleiben weiterhin geöffnet. Aber ganz wichtig: Ab einem Inzidenzwert über 100 im Kreis Altenkirchen ist ein negativer Covid 19 Test erforderlich, der nicht älter als 24 h ist. Weiterhin gilt im gesamten Park Masken- und Abstandspflicht.

Außerdem ist es nach wie vor nur möglich den Park nach vorheriger elektronischer Online-Registrierung hier auf www.tierpark-niederfischbach.de zu besuchen.

Unsere Öffnungserlaubnis ist an die strikte Einhaltung dieser Regeln gebunden. Bitte helfen Sie durch vernünftiges Verhalten mit, das sie bestehen bleibt.